In der Woche vom 21. Oktober bis zum 27. Oktober 2024 wird die Juristischer Dienst insgesamt 19 Konsultationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen durchgeführt. Die Kommunikation wurde durch verschiedene Kanäle erleichtert, darunter E-Mail, Bote, Telegrammund Videoanrufe. Insbesondere die Verwendung von Telegramm und Bote erwies sich als beliebt bei den Verbrauchern, die einen schnellen und informellen Austausch bevorzugten, während E-Mail war weiterhin der Hauptkanal für detailliertere Anfragen.
Im Laufe der Woche kristallisierten sich mehrere wichtige Themen heraus. Die Frage der Garantie auf Verbrauchsgüter wurde in fünf Konsultationen behandelt. Den Verbrauchern wurde geraten, die Garantiebedingungen gründlich zu prüfen und sich darüber zu informieren, wie sie ihre Rechte auf der Grundlage des EU-Verbrauchergarantierechts geltend machen können. In vier Fällen suchten Einzelpersonen Rat zu folgenden Themen unlautere Geschäftspraktikeninsbesondere die Praktiken, die auf der schwarzen Liste stehen. Die Unterstützung bestand darin, die Verbraucher über das Erkennen dieser Praktiken aufzuklären und sie zu beraten, wie sie Rechtsmittel einlegen können.
Betreffend Bankwesen wurden drei Konsultationen durchgeführt, in denen Verbraucher ihre Besorgnis über unfaire Gebühren und mangelnde Transparenz zum Ausdruck brachten. Die Berater gaben Hinweise, wie sie diese Probleme mit ihren Finanzinstituten angehen können, und betonten die Bedeutung einer klaren Kommunikation und das Recht, ausführliche Erläuterungen zu den erhobenen Gebühren zu verlangen.
Drei Anfragen betrafen Probleme im Zusammenhang mit Nichterteilung von Pflichtangaben. In diesen Fällen wurde den Verbrauchern geraten, die notwendigen Informationen von den beteiligten Unternehmen anzufordern, und sie wurden über ihre Rechte in Bezug auf die Transparenzgarantien des EU-Rechts informiert.
Zusätzlich, unlautere Praktiken bei der Kaltakquise war das Thema von vier Diskussionen. Die Verbraucher wurden beraten, wie sie mit unerwünschten Anrufen umgehen können, einschließlich Strategien zur Meldung von hartnäckigen Verstößen an die Telekommunikationsaufsichtsbehörden und zum Verständnis ihrer Rechte auf Privatsphäre.
In einem Fall war die Konsultation erfolglos, da die Frage nicht in den Bereich des Verbraucherschutzes fiel, sondern Aspekte der Immobilienbesteuerung betraf, die unsere Juristischer Dienst nicht abdeckt. Insgesamt waren die Konsultationen produktiv, denn sie lieferten die notwendigen Ratschläge und gaben den Verbrauchern das Wissen und die Mittel an die Hand, um ihre Probleme wirksam anzugehen.
Diese Woche wurde die Beratung von WhizzBang Viadrina durchgeführt.


