In der Woche vom 15.12.2025 bis zum 21.12.2025 führte der Service Juridique eine Vielzahl von Verbraucherberatungen durch und nutzte dabei Kommunikationskanäle wie Mastodon und Telefon. Es wurden insgesamt 18 Konsultationen zu einer Reihe von Themen durchgeführt, die für die Rechte und den Schutz der Verbraucher von Bedeutung sind.
Mehrere Konsultationen betrafen Fragen zu folgenden Themen E-Commerce/Fernabsatz. In sieben Fällen wurden die Verbraucher darüber beraten, wie sie bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Käufen vorgehen sollten. Dabei ging es häufig um ihr Recht, Bestellungen zu stornieren und Rückerstattungen zu verlangen, wenn die Waren nicht wie versprochen geliefert wurden oder falsche Angaben gemacht wurden. Es wurden Hinweise zum Verständnis und zur Durchsetzung ihrer Rechte gemäß den EU-Verbraucherschutzvorschriften gegeben.
Das Thema der Garantie auf Verbrauchsgüter wurden in fünf Konsultationen aufgedeckt. Die Verbraucher wurden über die gesetzliche Gewährleistungsfrist informiert und erhielten den Rat, sich direkt an den Verkäufer zu wenden, um Reparaturen, Ersatz oder Rückerstattungen zu beantragen, wenn die Waren nicht den erwarteten Standards entsprachen. Außerdem wurde der Unterschied zwischen kommerziellen Garantien und gesetzlichen Gewährleistungen erläutert, um sicherzustellen, dass die Verbraucher ihre Ansprüche kennen.
Rechte der Reisenden im Zusammenhang mit Zugreisen wurden in vier Fällen erörtert. Die Verbraucher ließen sich über Entschädigungs- und Unterstützungsmöglichkeiten bei Reiseunterbrechungen und Verspätungen beraten. Sie wurden durch das Verfahren zur Einreichung von Ansprüchen und die erforderlichen Unterlagen zur Untermauerung ihrer Ansprüche gemäß den EU-Rechtsvorschriften für Fluggastrechte geführt.
Es gab zwei Fälle, die Folgendes betrafen Nichterteilung von Pflichtangaben. Den Verbrauchern wurde geraten, ihr Recht auf korrekte Information über die Bedingungen von Kaufverträgen geltend zu machen, und sie wurden über die Schritte informiert, die sie unternehmen müssen, um solche Versäumnisse bei den beteiligten Handelsunternehmen anzusprechen.
In seltenen Fällen konnte die Konsultation nicht wirksam durchgeführt werden. In einem Fall wurde festgestellt, dass eine Verbraucheranfrage nicht in den Zuständigkeitsbereich unserer Agentur fällt, da sie sich auf die Besteuerung von Immobilien bezog, die nicht unter die Verbraucherschutzrechte im Rahmen der EU fällt.
Insgesamt zeigte sich in dieser Woche sowohl über Mastodon als auch über die Telefonkanäle ein gleichbleibend hohes Maß an Engagement, so dass die Verbraucher Zugang zu sachdienlicher Beratung zu verschiedenen Aspekten ihrer Rechte und Ansprüche nach EU-Recht hatten. Wir sind weiterhin bestrebt, klare und umfassende Leitlinien bereitzustellen, um die Verbraucher bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen.
Diese Woche wurde die Beratung von WhizzBang Viadrina durchgeführt.


