{"id":1109,"date":"2025-01-20T12:27:34","date_gmt":"2025-01-20T11:27:34","guid":{"rendered":"https:\/\/whizzbang.eu\/?page_id=1109"},"modified":"2025-09-17T09:58:35","modified_gmt":"2025-09-17T07:58:35","slug":"whizzbang-aisbl-statue","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/whizzbang.eu\/de\/guidelines-whizzbang-viadrina\/whizzbang-aisbl-statue\/","title":{"rendered":"WhizzBang aisbl"},"content":{"rendered":"<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Konsitution<\/strong> von <strong>WhizzBang<\/strong> AISBL<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Association internationale sans but lucratif<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span style=\"font-size: revert;\">I<\/span>wichtig!<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><span style=\"font-family: var(--wp--preset--font-family--system-serif); font-size: revert;\">Beachten Sie, dass nur die franz\u00f6sische Version (offizielle Version, die im nationalen Bulletin registriert ist, pdf) verbindlich ist<\/span>.<\/p>\n\n\n\n<div data-wp-interactive=\"core\/file\" class=\"wp-block-file\"><object data-wp-bind--hidden=\"!state.hasPdfPreview\" hidden class=\"wp-block-file__embed\" data=\"https:\/\/whizzbang.eu\/wp-content\/uploads\/2025\/09\/constitution.pdf\" type=\"application\/pdf\" style=\"width:100%;height:600px\" aria-label=\"Einbettung von Official Version of our Constitution (in French).\"><\/object><a id=\"wp-block-file--media-78a7180f-0494-4c29-96bc-9f3affddda24\" href=\"https:\/\/whizzbang.eu\/wp-content\/uploads\/2025\/09\/constitution.pdf\">Offizielle Version unserer Verfassung (auf Franz\u00f6sisch)<\/a><a href=\"https:\/\/whizzbang.eu\/wp-content\/uploads\/2025\/09\/constitution.pdf\" class=\"wp-block-file__button wp-element-button\" download aria-describedby=\"wp-block-file--media-78a7180f-0494-4c29-96bc-9f3affddda24\">Herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Gr\u00fcndungsmitglieder bilden eine internationale Vereinigung ohne Erwerbszweck (\"Internationale vereniging zonder winstoogmerk\/international association without profit motive\") gem\u00e4\u00df dem Gesetz \u00fcber Gesellschaften und Vereinigungen (\"Wetboek van vennootschappen en verenigingen\/Act of 23 March 2019 on companies and associations ) und nehmen die folgende Satzung an.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>TITEL I - NAME - SITZ - DAUER<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 1<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>1.1.<\/strong>&nbsp;Die Vereinigung soll den Namen \"WhizzBang\" tragen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>1.2.<\/strong>&nbsp;Alle Urkunden, Rechnungen, Bekanntmachungen, Ver\u00f6ffentlichungen und sonstigen Dokumente, die von der internationalen gemeinn\u00fctzigen Vereinigung herausgegeben werden, m\u00fcssen den Namen \"WhizzBang\", dem die Worte \"International Non-Profit Association\" oder die Abk\u00fcrzung \"AISBL\" vorangestellt oder unmittelbar nachgestellt sind, sowie die Adresse ihres eingetragenen Sitzes enthalten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>1.<\/strong>&nbsp;3. Der eingetragene Sitz der Vereinigung befindet sich in der Region Br\u00fcssel-Hauptstadt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>1.4.<\/strong>&nbsp;Die Adresse dieses eingetragenen Sitzes kann nur durch einen Beschluss der Generalversammlung gem\u00e4\u00df dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren f\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen ge\u00e4ndert werden. Diese \u00c4nderung muss in den Anh\u00e4ngen des belgischen Staatsanzeigers ver\u00f6ffentlicht und die ge\u00e4nderte Satzung muss hinterlegt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>1.5.<\/strong>&nbsp;Die Vereinigung wird auf unbestimmte Zeit gegr\u00fcndet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>TITEL II - ZWECK UND ZIEL DER VEREINIGUNG<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 2<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>2.1.<\/strong>&nbsp;Der gemeinn\u00fctzige Zweck des Vereins ist der Schutz der Verbraucher unter besonderer Ber\u00fccksichtigung der Realit\u00e4ten der europ\u00e4ischen Einigung, ihrer tats\u00e4chlichen Auswirkungen auf die Verbraucher und der Herausforderungen der weiteren europ\u00e4ischen Integration. Dieser Zweck umfasst insbesondere den Schutz der Interessen der Verbraucher in Bezug auf ihre Gesundheit, den Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung und Ausnutzung ihrer Aufmerksamkeit (\"Aufmerksamkeits\u00f6konomie\"), den Schutz vor Diskriminierung sowie den Schutz ihrer pers\u00f6nlichen Daten und ihrer Entscheidungsfreiheit (einschlie\u00dflich des Rechts, eine informierte Entscheidung zu treffen).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Anliegen und Interessen von Menschen, die in einem anderen Land als ihrem Geburtsland oder ihrer Staatsangeh\u00f6rigkeit wohnen, leben, arbeiten oder studieren (\"Expatriates\"), sind in diesem Zusammenhang besonders wichtig.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ziel ist es insbesondere, die Teilhabe aller an den Vorteilen der europ\u00e4ischen Einigung zu gew\u00e4hrleisten, zu erweitern und zu intensivieren und die Nachteile der Transformationsprozesse abzumildern, um den gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu vollenden, denn wir sind davon \u00fcberzeugt, dass sich das Schicksal unserer Union nach dem Schicksal der am st\u00e4rksten ausgegrenzten Menschen richten wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eines der Ziele besteht auch darin, den Zugang zum harmonisierten Recht in den Mitgliedstaaten (einschlie\u00dflich der k\u00fcnftigen Beitrittsl\u00e4nder) zu verbessern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>2.2.<\/strong>&nbsp;Um diese Ziele zu erreichen, umfasst die T\u00e4tigkeit der Vereinigung unter anderem Folgendes:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Informationen,<\/li>\n\n\n\n<li>Sensibilisierung,<\/li>\n\n\n\n<li>Beratung<\/li>\n\n\n\n<li>rechtliche Verteidigung der Verbraucherrechte (mit oder ohne Mandat).<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Um diese Ziele zu erreichen, nutzt der Verein die M\u00f6glichkeiten der digitalen Kommunikation und des virtuellen Raums und kooperiert mit EU-Institutionen und anderen qualifizierten Einrichtungen, die ein \u00e4hnliches Ziel verfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Arbeit wird unter Ber\u00fccksichtigung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt der Europ\u00e4ischen Union und ihrer Bewohner durchgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>2.3.<\/strong>&nbsp;Sie kann alle Handlungen vornehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen oder die Erreichung ihres Ziels f\u00f6rdern oder erleichtern k\u00f6nnen. Zu diesem Zweck kann sie alle zweckdienlichen Rechtshandlungen vornehmen, einschlie\u00dflich des Abschlusses von Vertr\u00e4gen, der Einstellung von Personal, der Unterzeichnung von Vertr\u00e4gen und des Abschlusses von Versicherungen, sowohl im Inland als auch im Ausland. Sie kann insbesondere jede T\u00e4tigkeit unterst\u00fctzen und sich an ihr beteiligen, die ihrem Zweck entspricht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>2.4.<\/strong>&nbsp;Sie kann Zusch\u00fcsse von \u00f6ffentlichen und privaten Einrichtungen erhalten, Sponsoringaktivit\u00e4ten durchf\u00fchren und Vertreter auf nationaler und internationaler Ebene entsenden sowie als eigene Vertreterin auftreten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>2.5.<\/strong>&nbsp;Der Verein ist eine gemeinn\u00fctzige Organisation gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des Gesellschafts- und Vereinsgesetzes.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sie ist berechtigt, eine gewerbliche T\u00e4tigkeit auszu\u00fcben, soweit sie ihrem in Ziffer 2.1 beschriebenen Zweck entspricht und soweit die Gewinne zur Erreichung dieses Zwecks verwendet werden. Sie kann alle zur Erreichung ihres Zwecks erforderlichen beweglichen und unbeweglichen Sachen besitzen oder erwerben und alle Eigentumsrechte und sonstigen dinglichen Rechte an diesen Sachen aus\u00fcben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>2.6.<\/strong>&nbsp;Im Hinblick auf die Aus\u00fcbung der T\u00e4tigkeit des Vereins streben die Mitglieder keine unmittelbaren Gewinne an und werden den Verein nicht auffordern, den Mitgliedern solche unmittelbaren Gewinne zukommen zu lassen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>2.7.<\/strong>&nbsp;Die Vereinigung ist offen f\u00fcr jede Zusammenarbeit mit anderen Vereinigungen, wenn dies von ihren Mitgliedern als sinnvoll erachtet wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>TITEL III - MITGLIEDER<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Abschnitt I<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Kategorien von Mitgliedern<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 3<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Vereinigung hat zwei Kategorien von Mitgliedern: Ordentliche Mitglieder der Vereinigung und G\u00f6nnermitglieder.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 4<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>4.1.<\/strong>&nbsp;Ordentliche Mitglieder der Vereinigung:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die ordentlichen Mitglieder der Vereinigung haben als ordentliche Mitglieder alle Rechte und Pflichten, die sich aus den folgenden Bestimmungen ergeben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Gr\u00fcnder sind ordentliche Mitglieder der Vereinigung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>4.2<\/strong>. G\u00f6nnermitglieder:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">G\u00f6nnermitglieder unterst\u00fctzen den Verein durch freiwillige finanzielle Zuwendungen, sind aber von den Rechten und Pflichten der ordentlichen Vereinsmitglieder, die sich aus den folgenden Bestimmungen ergeben, befreit.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Abschnitt II<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Zulassung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 5<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Anzahl der Mitglieder der Vereinigung ist nicht begrenzt, darf jedoch nicht weniger als drei betragen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 6<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Verein kann neue Mitglieder aufnehmen. Neue Mitglieder verpflichten sich, die Bestimmungen der Satzung in ihrer jeweils g\u00fcltigen Fassung sowie alle anderen vom Verein beschlossenen Bestimmungen anzuerkennen und einzuhalten. Insbesondere verpflichten sich die Mitglieder, einen j\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitrag gem\u00e4\u00df der geltenden Beitragsordnung zu entrichten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 7<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>7.1.<\/strong>&nbsp;Ordentliche Mitglieder der Vereinigung<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00dcber die Aufnahme neuer ordentlicher Mitglieder der Vereinigung entscheidet ausschlie\u00dflich das Verwaltungsorgan nach dem folgenden Verfahren:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Das potenzielle neue ordentliche Mitglied der Vereinigung muss einen offiziellen und begr\u00fcndeten Antrag an die Vereinigung richten, der den in Artikel 8 genannten Kriterien f\u00fcr die Aufnahme als ordentliches Mitglied der Vereinigung entspricht und die Verpflichtungen ber\u00fccksichtigt, die es mit dem Beitritt zur Vereinigung eingeht.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Verwaltungsorgan entscheidet mit einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln (2\/3) \u00fcber die Zulassung.<\/li>\n\n\n\n<li>Diese Entscheidung ist unwiderruflich und muss nicht begr\u00fcndet werden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>7.2.<\/strong>&nbsp;G\u00f6nnermitglieder:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Mitgliedschaft als G\u00f6nnermitglied wird auf der Grundlage eines entsprechenden Antrags des neuen potenziellen G\u00f6nnermitglieds (per Brief, E-Mail oder \u00fcber ein entsprechendes Formular auf der Website&nbsp;<a href=\"http:\/\/www.euroconsum.eu\/\">www.euroconsum.eu<\/a>), gefolgt von einem Beschluss des Verwaltungsorgans und der anschlie\u00dfenden \u00dcbersendung einer zu unterzeichnenden Vereinbarung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 8<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">8.1. Alle Mitglieder der Vereinigung k\u00f6nnen juristische oder nat\u00fcrliche Personen sein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">8.2. Nat\u00fcrliche Personen, die als Rechtsanw\u00e4lte t\u00e4tig sind, sowie juristische Personen oder Personengesellschaften, die eine Anwaltskanzlei leiten, k\u00f6nnen nicht Mitglied der Vereinigung werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>8.3.<\/strong>&nbsp;Alle Mitglieder der Vereinigung m\u00fcssen ihr Interesse an den Aktivit\u00e4ten der Vereinigung bekunden und sich verpflichten, die Satzung und die internen Regelungen der Vereinigung einzuhalten. Alle Mitglieder der Vereinigung m\u00fcssen pers\u00f6nlich und in gutem Glauben zum ordnungsgem\u00e4\u00dfen Funktionieren der Vereinigung und zur Erreichung ihrer Ziele beitragen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 9<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die \u00dcbertragung der Mitgliedschaft in der Vereinigung auf einen Dritten im Falle eines Verkaufs, einer Fusion, einer Spaltung, einer Trennung, einer \u00c4nderung der T\u00e4tigkeit oder infolge einer gerichtlichen Entscheidung oder aus anderen Gr\u00fcnden ist ohne vorherige ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung (Brief oder E-Mail) des Verwaltungsorgans nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Abschnitt III - Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 10<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>10.1.<\/strong>&nbsp;Die Mitgliedschaft in der Vereinigung endet f\u00fcr ordentliche Mitglieder der Vereinigung und Stiftermitglieder, die nat\u00fcrliche Personen sind, automatisch mit dem Tod oder dem Verlust der Rechtsf\u00e4higkeit bzw. f\u00fcr juristische Personen mit dem Ende ihrer Rechtsf\u00e4higkeit.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>10.2.<\/strong>&nbsp;Die Mitgliedschaft in der Vereinigung kann f\u00fcr ordentliche Mitglieder der Vereinigung und G\u00f6nnermitglieder auch durch Austritt oder Ausschluss aus der Vereinigung oder durch Suspendierung von der Vereinigung beendet werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 11<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der R\u00fccktritt, die Suspendierung und der Ausschluss von Mitgliedern erfolgt nach dem folgenden Verfahren:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">11.1. Ordentliche Mitglieder der Vereinigung<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Austritt: Jedes Mitglied kann mit einer K\u00fcndigungsfrist von sechs (6) Monaten zum Jahresende aus der Vereinigung austreten.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Das Mitglied informiert den Verwaltungsrat im Voraus schriftlich \u00fcber seinen R\u00fccktritt. Die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung braucht nicht begr\u00fcndet zu werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Ausschluss: Die Generalversammlung beschlie\u00dft mit einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln (2\/3) der anwesenden oder vertretenen Mitglieder \u00fcber den Ausschluss eines Mitglieds auf Vorschlag des Vorstands, nachdem festgestellt wurde, dass das Mitglied gegen die internen Regeln oder die Satzung der Vereinigung versto\u00dfen hat oder die f\u00fcr die Aufhebung einer Suspendierung erforderliche Frist nicht eingehalten hat. Die der Einberufung der Mitgliederversammlung beigef\u00fcgte Tagesordnung muss einen Hinweis auf die Abstimmung \u00fcber den Ausschluss des ordentlichen Mitglieds aus der Vereinigung enthalten. Das auszuschlie\u00dfende Mitglied hat das Recht, von der Mitgliederversammlung vor der Beschlussfassung geh\u00f6rt zu werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Suspendierung: Die Generalversammlung beschlie\u00dft mit einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln (2\/3) der anwesenden oder vertretenen Mitglieder die Suspendierung eines Mitglieds, wenn dieses die in Artikel 6 genannten Kriterien f\u00fcr die Mitgliedschaft in der Vereinigung nicht mehr erf\u00fcllt. Das zu suspendierende Mitglied ist von der Abstimmung \u00fcber seine Suspendierung ausgeschlossen. Der Vorstand informiert das Mitglied per Einschreiben mit R\u00fcckschein \u00fcber seine Suspendierung, nennt die Gr\u00fcnde und setzt ihm eine angemessene Frist von mindestens sechs (6) Monaten, um die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Suspendierung zu beheben. Die Suspendierung des Mitglieds wird drei (3) Arbeitstage nach Absendung des entsprechenden Schreibens wirksam. Der Vorstand oder die Generalversammlung kann die Suspendierung aufheben, nachdem er\/sie \u00fcberpr\u00fcft hat, dass die Voraussetzungen f\u00fcr die Mitgliedschaft in der Vereinigung wieder erf\u00fcllt sind. Ein suspendiertes Mitglied wird von den Beratungen der Vereinigung ausgeschlossen. Es verliert f\u00fcr die Dauer der Suspendierung sein Stimmrecht, sowohl in der Generalversammlung als auch im Verwaltungsrat. Diese Entscheidung ist unwiderruflich und bedarf keiner Rechtfertigung.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>11.2.<\/strong>&nbsp;G\u00f6nnermitglieder<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Mitgliedschaft als G\u00f6nnermitglied kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von drei (3) Monaten zum Jahresende ohne Angabe von Gr\u00fcnden gek\u00fcndigt werden. Die Beendigung der Mitgliedschaft muss schriftlich per einfachem Brief oder E-Mail mitgeteilt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 12<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>12.1.<\/strong>&nbsp;Ausgetretene, suspendierte oder ausgeschlossene Mitglieder sowie Gl\u00e4ubiger und Beg\u00fcnstigte von Mitgliedern, die in Konkurs gegangen sind, k\u00f6nnen keinen Kontoauszug, keine Rechnungslegung, keine R\u00fcckerstattung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen, keine Anbringung von Siegeln und keine Inventarisierung fordern oder verlangen. Ausgetretene, suspendierte oder ausgeschlossene Mitglieder bleiben f\u00fcr alle dem Verein geschuldeten Betr\u00e4ge haftbar.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>12.2.<\/strong>&nbsp;Von dem Zeitpunkt an, an dem der Austritt, der Ausschluss oder die Suspendierung wirksam wird, verliert das Mitglied alle Rechte und Vorteile gegen\u00fcber der Vereinigung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 13<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Mitglieder haften nicht pers\u00f6nlich f\u00fcr die Verpflichtungen der Vereinigung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>TITEL IV - MITGLIEDSCHAFTSBEITR\u00c4GE UND MITTEL<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 14<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>14.1.<\/strong>&nbsp;Ordentliche Mitglieder der Vereinigung<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ordentliche Mitglieder zahlen einen j\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitrag. Die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge wird von der Generalversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt. Alle neuen Mitglieder m\u00fcssen bei ihrem Eintritt in die Vereinigung eine Aufnahmegeb\u00fchr in H\u00f6he von f\u00fcnfzig (50) Prozent des aktuellen Jahresbeitrags entrichten. Die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge wird so festgelegt, dass die Ausgaben der Vereinigung gedeckt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>14.2.<\/strong>&nbsp;G\u00f6nnermitglieder<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">G\u00f6nnermitglieder unterst\u00fctzen den Verein durch j\u00e4hrliche Mitgliedsbeitr\u00e4ge gem\u00e4\u00df der aktuellen Beitragsordnung und ggf. durch zus\u00e4tzliche Spenden oder pers\u00f6nliches Engagement.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 15<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Ressourcen der Vereinigung sind:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Mitgliedsbeitr\u00e4ge und Spenden der Mitglieder.<\/li>\n\n\n\n<li>Spenden und Mittel aus europ\u00e4ischen Projekten.<\/li>\n\n\n\n<li>Gelder, die als Verg\u00fctung f\u00fcr von der Vereinigung erbrachte Dienstleistungen erhalten werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Mittel aus der Organisation von Veranstaltungen.<\/li>\n\n\n\n<li>Alle anderen gesetzlich zul\u00e4ssigen Mittel.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>TITEL V - GENERALVERSAMMLUNG<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 16<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Generalversammlung setzt sich aus allen ordentlichen Mitgliedern des Vereins im Sinne von Artikel 4.1. dieser Satzung zusammen, mit Ausnahme der suspendierten Mitglieder.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 17<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Generalversammlung verf\u00fcgt \u00fcber die Befugnisse, die ihr durch das Gesetz, die vorliegende Satzung oder die Gesch\u00e4ftsordnung ausdr\u00fccklich \u00fcbertragen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die folgenden Punkte sind seiner ausschlie\u00dflichen Zust\u00e4ndigkeit vorbehalten und bed\u00fcrfen einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln (2\/3):<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>die Ernennung und Abberufung des Verwaltungsrats;<\/li>\n\n\n\n<li>gegebenenfalls die Bestellung und Abberufung von Abschlusspr\u00fcfern sowie die Festsetzung ihrer Verg\u00fctung, sofern eine Verg\u00fctung gew\u00e4hrt wird;<\/li>\n\n\n\n<li>die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Rechnungspr\u00fcfer, soweit zutreffend;<\/li>\n\n\n\n<li>die Genehmigung von Haushaltspl\u00e4nen und Jahresabschl\u00fcssen;<\/li>\n\n\n\n<li>den Ausschluss und die Suspendierung von Mitgliedern;<\/li>\n\n\n\n<li>die Festlegung und \u00c4nderung der Regeln f\u00fcr die Mitgliedsbeitr\u00e4ge;<\/li>\n\n\n\n<li>die Validierung der internen Gesch\u00e4ftsordnung bei ihrer Erstellung und bei sp\u00e4teren \u00c4nderungen<\/li>\n\n\n\n<li>die Ratifizierung von Beschl\u00fcssen, die gem\u00e4\u00df Artikel 25.6 gefasst wurden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In den Anwendungsbereich der Vier-F\u00fcnftel-Regelung (4\/5) fallen die folgenden Punkte:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>\u00c4nderung der Satzung der Vereinigung;<\/li>\n\n\n\n<li>Freiwillige Aufl\u00f6sung der Vereinigung;<\/li>\n\n\n\n<li>Umwandlung der Vereinigung in ein soziales Unternehmen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 18<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>18.1.<\/strong>&nbsp;Die Generalversammlung kann als ordentliche oder au\u00dferordentliche Versammlung abgehalten werden. J\u00e4hrlich muss mindestens eine ordentliche Hauptversammlung stattfinden, und zwar sp\u00e4testens sechs (6) Monate nach Ende des Gesch\u00e4ftsjahrs.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>18.2.<\/strong>&nbsp;Die Vereinigung kann jederzeit auf Beschluss des Vorstands oder auf Antrag von mindestens einem F\u00fcnftel (1\/5) der ordentlichen Mitglieder der Vereinigung, die mit ihren Mitgliedsbeitr\u00e4gen im R\u00fcckstand sind, eine au\u00dferordentliche Generalversammlung einberufen. Ein solcher Antrag muss mindestens 40 Tage im Voraus per Einschreiben mit R\u00fcckschein oder per E-Mail mit R\u00fcckschein an den Vorstand gerichtet werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 19<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">19.1. Der Vorstand l\u00e4dt alle ordentlichen Mitglieder der Vereinigung mindestens sieben (7) Tage vor dem f\u00fcr die Versammlung festgesetzten Datum durch einfachen Brief oder per E-Mail zur Generalversammlung ein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">19.2. In der Einberufung sind Datum, Uhrzeit und Ort der Versammlung anzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>19.3.&nbsp;<\/strong>Sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht, kann die Hauptversammlung auch virtuell per Videokonferenz oder einem anderen geeigneten Kommunikationssystem abgehalten werden. In diesem Fall muss dies auch in der Einberufung angegeben werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>19.4.<\/strong>&nbsp;Die Tagesordnung ist auch in der Einberufung anzugeben. Jeder Antrag, der von einem Zwanzigstel (1\/20) der ordentlichen Mitglieder der Vereinigung unterzeichnet ist, muss auf die Tagesordnung gesetzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Alle einschl\u00e4gigen Informationen sind der Einberufung beizuf\u00fcgen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 20<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>20.1.<\/strong>&nbsp;Jedes ordentliche Mitglied der Vereinigung und jedes f\u00f6rdernde Mitglied ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen und kann sich durch einen Bevollm\u00e4chtigten vertreten lassen. Der Bevollm\u00e4chtigte muss ebenfalls ein ordentliches Mitglied der Vereinigung oder ein G\u00f6nnermitglied sein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>20.2.<\/strong>&nbsp;Nur die ordentlichen Mitglieder der Vereinigung sind stimmberechtigt. Alle ordentlichen Mitglieder des Verbandes haben eine Stimme.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>20.3.<\/strong>&nbsp;Jedes ordentliche Mitglied des Vereins kann auch auf elektronischem Wege an der Generalversammlung teilnehmen, wenn dieses elektronische Kommunikationsmittel ihm die direkte, kontinuierliche und gleichzeitige Teilnahme mit den anwesenden ordentlichen Mitgliedern des Vereins und die Abgabe seiner Stimme erm\u00f6glicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wenn ein oder mehrere ordentliche Mitglieder des Vereins auf elektronischem Wege an der Generalversammlung teilnehmen, m\u00fcssen mindestens zwei (2) Vorstandsmitglieder anwesend sein, damit der Beschluss der Generalversammlung g\u00fcltig ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>20.4.<\/strong>&nbsp;Die Generalversammlung ist nicht \u00f6ffentlich. Der Verwaltungsrat kann jedoch jede Person zur Teilnahme an der gesamten oder einem Teil der Hauptversammlung als Beobachter oder Berater einladen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 21<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Den Vorsitz in der Generalversammlung f\u00fchrt der Verwaltungsrat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 22<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>22.1.<\/strong>&nbsp;Beschl\u00fcsse der Generalversammlung k\u00f6nnen nur zu den Punkten gefasst werden, die in der der Einberufung beigef\u00fcgten Tagesordnung enthalten sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Generalversammlung kann jedoch auch Beschl\u00fcsse \u00fcber Punkte fassen, die nicht auf der Tagesordnung stehen, wenn mindestens zwei Drittel (2\/3) der ordentlichen Mitglieder des Vereins bei der Generalversammlung anwesend oder wirksam vertreten sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>22.2.<\/strong>&nbsp;Die Generalversammlung ist beschlussf\u00e4hig, sobald zwei Drittel (2\/3) der ordentlichen Mitglieder des Vereins anwesend oder vertreten sind, es sei denn, das Gesetz oder diese Satzung sehen etwas anderes vor. Die Beschl\u00fcsse der Generalversammlung werden mit einfacher Mehrheit der ordnungsgem\u00e4\u00df abgegebenen Stimmen gefasst, es sei denn, das Gesetz oder diese Satzung sehen etwas anderes vor.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei Stimmengleichheit ist der Vorschlag abgelehnt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Leere Stimmen, ung\u00fcltige Stimmen und Stimmenthaltungen werden bei den Abstimmungen und Mehrheiten nicht mitgez\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>22.3.<\/strong>&nbsp;Wird das Quorum bei der ersten ordnungsgem\u00e4\u00df einberufenen Generalversammlung nicht erreicht, so kann eine zweite Versammlung fr\u00fchestens drei\u00dfig (30) Tage nach Absendung der zweiten Einberufung abgehalten werden. Die Entscheidung ist dann endg\u00fcltig, unabh\u00e4ngig von der Zahl der bei der Generalversammlung anwesenden oder vertretenen ordentlichen Mitglieder der Vereinigung, vorbehaltlich der Anwendung der einschl\u00e4gigen gesetzlichen oder satzungsm\u00e4\u00dfigen Bestimmungen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>22.4.<\/strong>&nbsp;Der Beschluss der Hauptversammlung kann auch ausschlie\u00dflich auf schriftlichem Wege gefasst werden, sofern es sich nicht um eine Satzungs\u00e4nderung handelt und der Beschluss einstimmig gefasst wird. In diesem Fall m\u00fcssen die in Artikel 19 dieser Satzung vorgesehenen Formalit\u00e4ten f\u00fcr die Einberufung der Hauptversammlung nicht eingehalten werden. Der Verwaltungsrat und gegebenenfalls der Rechnungspr\u00fcfer k\u00f6nnen auf ihren Antrag hin von diesen Beschl\u00fcssen Kenntnis nehmen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 23<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00dcber die Aufl\u00f6sung des Vereins, die \u00c4nderung der Satzung, den Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein oder die Umwandlung des Vereins in eine Gesellschaft oder ein soziales Unternehmen kann die Mitgliederversammlung nur unter den besonderen Bedingungen der Beschlussf\u00e4higkeit und der Mehrheit gem\u00e4\u00df den Bestimmungen der Artikel 17 und 22 g\u00fcltig beschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 24<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>24.1.<\/strong>&nbsp;Die Beschl\u00fcsse der Generalversammlung werden in einem Protokoll festgehalten, das von zwei (2) Mitgliedern des Verwaltungsrats unterzeichnet wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>24.2.<\/strong>&nbsp;Diese Protokolle werden in einem Protokollbuch gesammelt, das am Sitz der Vereinigung aufbewahrt wird und in das alle ordentlichen Mitglieder der Vereinigung Einsicht nehmen k\u00f6nnen, jedoch ohne das Register zu entfernen, nachdem sie einen schriftlichen Antrag an den Vorstand gestellt haben, mit dem das ordentliche Mitglied der Vereinigung Datum und Uhrzeit der Einsichtnahme vereinbaren muss.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>TITEL VI - VERWALTUNG DER VEREINIGUNG<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 25<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">25.1. Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat verwaltet, der aus mindestens einer (1) und h\u00f6chstens drei (3) nat\u00fcrlichen oder juristischen Personen besteht, die von der Generalversammlung auf unbestimmte Zeit ernannt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wird eine juristische Person zum Direktor der Vereinigung ernannt, so wird das Mandat von einer nat\u00fcrlichen Person als dem gesetzlichen Vertreter der juristischen Person ausge\u00fcbt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>25.2.<\/strong>&nbsp;Die Ernennung der Direktoren erfolgt durch die Generalversammlung unter Ber\u00fccksichtigung des in Artikel 17.1 dieser Satzung vorgesehenen Quorums.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">25.3. Die Mitglieder des Verwaltungsrats k\u00f6nnen jederzeit von der Generalversammlung abberufen werden, sofern das in Artikel 17.1 dieser Satzung vorgesehene Quorum eingehalten wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Amtszeit der Direktoren endet ebenfalls:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>nach Erhalt eines an den Verwaltungsrat gerichteten einseitigen R\u00fccktrittsschreibens des Mitglieds;<\/li>\n\n\n\n<li>nach dem Tod des Direktors.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>25.4.<\/strong>&nbsp;Die Vorstandsmitglieder m\u00fcssen ordentliche Mitglieder des Vereins im Sinne von Artikel 4.1 dieser Satzung sein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>25.5.<\/strong>&nbsp;Die ausscheidenden Mitglieder des Verwaltungsrats k\u00f6nnen wiedergew\u00e4hlt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>25.6.<\/strong>&nbsp;Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden verg\u00fctet. Die H\u00f6he der Verg\u00fctung wird jedes Jahr von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die kommenden zw\u00f6lf (12) Monate festgelegt. Dar\u00fcber hinaus werden die in Aus\u00fcbung ihres Amtes zum Wohle der Vereinigung entstandenen Kosten gegen Vorlage von Belegen erstattet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 26<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>26.1.<\/strong>&nbsp;Im Falle einer Vakanz w\u00e4hrend einer Amtszeit kann der Verwaltungsrat vor\u00fcbergehend ein Ersatzmitglied ernennen, das diese Funktion bis zur n\u00e4chsten Generalversammlung aus\u00fcbt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>26.2.<\/strong>&nbsp;Der stellvertretende Direktor muss von der Generalversammlung gem\u00e4\u00df den Bestimmungen dieser Satzung, insbesondere den Bestimmungen der Artikel 17.1 und 18.2, best\u00e4tigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 27<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>27.1.<\/strong>&nbsp;Der Verwaltungsrat hat die weitestgehenden Befugnisse f\u00fcr die Verwaltung und Leitung der Vereinigung. Die einzigen Angelegenheiten, die seiner Zust\u00e4ndigkeit entzogen sind, sind diejenigen, die nach dem Gesetz oder dieser Satzung der Generalversammlung vorbehalten sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>27.2.<\/strong>&nbsp;Der Vorstand verwaltet alle Angelegenheiten der Vereinigung<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Au\u00dferdem erstellt er die Jahresrechnung f\u00fcr das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr und den Haushaltsplan f\u00fcr das folgende Haushaltsjahr. Beides muss dann von der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung best\u00e4tigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>27.3.<\/strong>&nbsp;Der Verwaltungsrat kann jedoch die laufende Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Vereins und die Vertretungsbefugnis des Vereins im Rahmen dieser Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung einem Leitungsorgan \u00fcbertragen, das sich aus einem oder mehreren mit der laufenden Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung beauftragten Direktoren - sofern sie Mitglieder des Verwaltungsrats sind - und\/oder einem oder mehreren Delegierten f\u00fcr die laufende Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung - sofern sie nicht Mitglieder des Verwaltungsrats sind - zusammensetzt, die er aus den ordentlichen Mitgliedern des Vereins ausw\u00e4hlt und deren Befugnisse er festlegt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dokumente, die sich auf die Ernennung oder Beendigung der Funktionen von Personen beziehen, die mit der laufenden Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung betraut sind, werden unverz\u00fcglich bei der Gesch\u00e4ftsstelle des zust\u00e4ndigen Handelsgerichts hinterlegt und vom Registerbeamten in Ausz\u00fcgen in den Anh\u00e4ngen des belgischen Amtsblatts ver\u00f6ffentlicht, wie es das Gesetzbuch f\u00fcr Gesellschaften und Vereinigungen vorschreibt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>27.4.<\/strong>&nbsp;Der Vorstand vertritt den Verein und vertritt seine Interessen. Zu diesem Zweck vertritt der Verwaltungsrat die Vereinigung gegen\u00fcber Dritten und Beh\u00f6rden sowie bei allen gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Handlungen. Er kann diese Vertretung jedoch einem Vertretungsorgan \u00fcbertragen, das aus einem oder mehreren Mitgliedern besteht. - gegen\u00fcber Dritten und Beh\u00f6rden sowie bei allen gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Handlungen. Er kann diese Vertretung jedoch einem Vertretungsorgan \u00fcbertragen, das sich aus einem oder mehreren Direktoren und\/oder einem oder mehreren Dritten der Vereinigung zusammensetzt, die je nach Fall einzeln oder gemeinsam handeln.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Verwaltungsrat ist befugt, die Befugnisse und Geb\u00fchren Dritter zu bestimmen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der gesamte Vorstand muss auf allen schriftlichen Mitteilungen, die im Namen der Vereinigung gegen\u00fcber externen Dritten gemacht werden, eine Kopie erhalten. Alle derartigen schriftlichen Mitteilungen m\u00fcssen archiviert und jedem ordentlichen Mitglied der Vereinigung auf Anfrage zur Einsichtnahme zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 28<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Vorstandsmitglieder, die mit der laufenden Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung beauftragten Personen und die zur Vertretung des Vereins befugten Personen haften nicht pers\u00f6nlich f\u00fcr die Verpflichtungen des Vereins, die sich aus ihrer Funktion ergeben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 29<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">29.1. Der Verwaltungsrat tritt immer dann zusammen, wenn die Interessen der Vereinigung es erfordern und wenn eines der Vorstandsmitglieder dies beantragt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>29.2.<\/strong>&nbsp;Der Verwaltungsrat l\u00e4dt mindestens acht (8) Kalendertage, in dringenden F\u00e4llen drei (3) Tage vor der Sitzung per Einschreiben, Fax oder E-Mail zu einer Sitzung ein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Einberufung muss die Tagesordnung, das Datum und den Ort der Sitzung enthalten. Die vom Verwaltungsrat zu er\u00f6rternden Unterlagen sind dieser Einberufung beizuf\u00fcgen. Sollten sie ausnahmsweise zum Zeitpunkt der Einberufung nicht verf\u00fcgbar sein, m\u00fcssen sie vor der Sitzung des Verwaltungsrats zur Einsichtnahme zur Verf\u00fcgung stehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>29.3.&nbsp;<\/strong>Der Verwaltungsrat kann alle Personen, deren Anwesenheit er f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt, zu seinen Sitzungen einladen, jedoch nur mit beratender Stimme.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 30<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>30.1.<\/strong>&nbsp;Der Verwaltungsrat ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der Verwaltungsratsmitglieder anwesend oder vertreten ist, es sei denn, Gesetze, Verordnungen oder die Satzung sehen etwas anderes vor.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Mitglied des Verwaltungsrats kann sich im Verwaltungsrat durch ein anderes Mitglied des Verwaltungsrats mit einer schriftlichen Vollmacht vertreten lassen, die es namentlich benennt, wobei jedes Mitglied des Verwaltungsrats nur eine Vollmacht besitzen darf.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">30.2.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">30.3. Die Beschl\u00fcsse des Verwaltungsrats k\u00f6nnen auch im schriftlichen Verfahren gefasst werden. Voraussetzung f\u00fcr die Annahme eines solchen schriftlichen Beschlusses ist jedoch, dass er einstimmig gefasst wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der schriftlich gefasste Beschluss muss au\u00dferdem vom Verwaltungsrat in der n\u00e4chsten physischen Sitzung des Verwaltungsrats best\u00e4tigt werden, und die Notwendigkeit des schriftlichen Beschlusses muss begr\u00fcndet werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">30.4. Der Verwaltungsrat kann nur Beschl\u00fcsse zu Punkten fassen, die in der der Einberufung beigef\u00fcgten Tagesordnung angek\u00fcndigt wurden. Beschl\u00fcsse \u00fcber nicht in der Tagesordnung angek\u00fcndigte Punkte k\u00f6nnen nur gefasst werden, wenn mindestens die H\u00e4lfte der Verwaltungsratsmitglieder anwesend oder ordnungsgem\u00e4\u00df vertreten ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 31<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Beschl\u00fcsse des Verwaltungsrats werden in einem Protokoll festgehalten, das von zwei (2) Mitgliedern des Verwaltungsrats unterzeichnet wird. Die Protokolle werden in ein besonderes Register eingetragen, das am Sitz der Vereinigung aufbewahrt wird. Jedes Mitglied, das ein berechtigtes Interesse hat, kann das Protokoll einsehen, ohne das Register aus den R\u00e4umlichkeiten zu entfernen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>TITEL VII - VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 32<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">32.1. Die Gesch\u00e4ftsordnung wird der Generalversammlung vom Verwaltungsrat vorgelegt. Die Generalversammlung stimmt \u00fcber ihre Annahme gem\u00e4\u00df den Bestimmungen von Artikel 17.7 dieser Satzung ab.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>32.2.&nbsp;<\/strong>Die Generalversammlung kann mit einer Mehrheit von vier F\u00fcnfteln (4\/5) der anwesenden oder vertretenen Mitglieder \u00fcber \u00c4nderungen der Gesch\u00e4ftsordnung entscheiden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 33<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>33.1.<\/strong>&nbsp;Das Haushaltsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>33.2.<\/strong>&nbsp;Der Jahresabschluss f\u00fcr das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr und der Haushaltsplan f\u00fcr das folgende Gesch\u00e4ftsjahr werden j\u00e4hrlich der ordentlichen Generalversammlung zur Genehmigung durch den Verwaltungsrat vorgelegt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Buchf\u00fchrung und der Haushaltsplan werden in \u00dcbereinstimmung mit dem Gesellschafts- und Vereinsgesetzbuch gef\u00fchrt und gegebenenfalls ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 34<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Buchhaltungsunterlagen werden am Sitz des Vereins aufbewahrt, wo alle ordentlichen Mitglieder des Vereins sie einsehen k\u00f6nnen, jedoch ohne sie zu entfernen, nachdem sie einen schriftlichen Antrag an den Vorstand gestellt haben, in dem das Mitglied Datum und Uhrzeit der Einsichtnahme vereinbaren muss.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 35<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gegebenenfalls und in allen F\u00e4llen, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist, ernennt die Generalversammlung einen Rechnungspr\u00fcfer, der aus dem Kreis der Mitglieder des Institute of Company Auditors ausgew\u00e4hlt wird, um die Konten der Vereinigung zu pr\u00fcfen und einen Jahresbericht vorzulegen. Der Rechnungspr\u00fcfer wird f\u00fcr vier (4) Jahre ernannt und kann wiedergew\u00e4hlt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 36<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>36.1.<\/strong>&nbsp;Die Aufl\u00f6sung des Vereins erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den Bestimmungen dieser Satzung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Vereinigung wird automatisch aufgel\u00f6st, wenn sie weniger als drei Mitglieder hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">36.2. Im Falle der Aufl\u00f6sung der Vereinigung ernennt die Generalversammlung oder andernfalls das Gericht den\/die Liquidator(en), bestimmt dessen\/deren Befugnisse und erteilt Anweisungen \u00fcber die Verwendung des Nettoverm\u00f6gens der Vereinigung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>36.3.<\/strong>&nbsp;Nach Begleichung etwaiger Schulden f\u00e4llt das Verm\u00f6gen der Vereinigung an eine Vereinigung, Stiftung oder Institution, die einen \u00e4hnlichen Zweck wie die aufgel\u00f6ste Vereinigung verfolgt; gibt es mehrere Vereinigungen\/Stiftungen\/Institutionen dieser Art, so verteilt die Generalversammlung das Verm\u00f6gen nach eigenem Ermessen; gibt es keine, so f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an die Vereinigung, Stiftung oder Institution, deren Zweck dem oben beschriebenen am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>36.4.<\/strong>&nbsp;Alle Beschl\u00fcsse \u00fcber die Aufl\u00f6sung, die Bedingungen der Liquidation, die Ernennung und Abberufung des\/der Liquidators\/Liquidatoren, den Abschluss der Liquidation und die Verteilung des Nettoverm\u00f6gens werden bei der Gesch\u00e4ftsstelle des Handelsgerichts hinterlegt und unter der Verantwortung des Registerbeamten in den Anh\u00e4ngen des Moniteur gem\u00e4\u00df dem Gesetzbuch f\u00fcr Gesellschaften und Vereinigungen ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 37<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Alle Angelegenheiten, die in dieser Satzung nicht ausdr\u00fccklich vorgesehen sind, werden durch das Gesetzbuch f\u00fcr Gesellschaften und Vereine geregelt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Artikel 38<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>38.1.<\/strong>&nbsp;Die Arbeitssprachen des Vereins sind Deutsch und Englisch.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>38.2.<\/strong>&nbsp;Beschl\u00fcsse und Dokumente, die in den Anh\u00e4ngen des belgischen Amtsblattes ver\u00f6ffentlicht werden, werden in franz\u00f6sischer Sprache abgefasst. Eine deutsche \u00dcbersetzung ist am Sitz der Vereinigung erh\u00e4ltlich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>38.3.<\/strong>\u00a0Im Falle eines Widerspruchs zwischen der franz\u00f6sischen und der deutschen Fassung dieser Satzung ist die franz\u00f6sische Fassung ma\u00dfgebend. <\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide\"\/>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-right wp-block-paragraph\">Verfassung vom 2023-12-14; zuletzt ge\u00e4ndert durch die Generalversammlung vom 2024-02-16.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Consititution of WhizzBang AISBL Association internationale sans but lucratif Important! Note that only the French Version (official version registered in the national bulletin, pdf) is binding. 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