{"id":918,"date":"2025-01-20T12:27:34","date_gmt":"2025-01-20T11:27:34","guid":{"rendered":"https:\/\/whizzbang.eu\/?page_id=918"},"modified":"2025-01-22T10:47:11","modified_gmt":"2025-01-22T09:47:11","slug":"whizzbang-viadrina-euroconsum-statue","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/whizzbang.eu\/de\/guidelines-whizzbang-aisbl\/whizzbang-viadrina-euroconsum-statue\/","title":{"rendered":"Statuen des EuroConsum e.V.\/WhizzBang Viadrina"},"content":{"rendered":"<p>\u00a7 1 NAME UND SITZ<br>Der Verein f\u00fchrt den Namen \"EuroConsum\"; nach Eintragung bei der<br>der Zusatz e. V.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Sitz des Vereins ist Kassel (Hessen, Deutschland). Das Vereinsjahr beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni des Folgejahres.<\/p>\n\n\n\n<p>Sie soll in das Vereinsregister eingetragen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 2 ZWECK UND GEMEINN\u00dcTZIGKEIT<br>I. ZWECK UND ZIELERF\u00dcLLUNG<br>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich gemeinn\u00fctzige Zwecke, n\u00e4mlich den Zweck der F\u00f6rderung der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes sowie die Beschaffung von Mitteln f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke.<\/p>\n\n\n\n<p>In Erf\u00fcllung seines Zwecks vertritt er die Interessen der Verbraucher durch nichtkommerzielle und nicht zeitlich begrenzte Information, Aufkl\u00e4rung und Beratung, insbesondere durch Ver\u00f6ffentlichungen, Versammlungen und Sprechstunden sowie Veranstaltungen und Ver\u00f6ffentlichungen \u00fcber die Qualit\u00e4t von Waren und Dienstleistungen, vor allem \u00fcber das Internet. Au\u00dferdem vertritt er die Interessen der Verbraucher auf politischer Ebene.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein erf\u00fcllt seinen Zweck auch durch die Geltendmachung von Anspr\u00fcchen, insbesondere von Unterlassungs- und Wiedergutmachungsanspr\u00fcchen, sowie durch die Durchf\u00fchrung von Verfahren (einschlie\u00dflich Gerichtsverfahren) und Verfahren vor Verwaltungsbeh\u00f6rden (ohne geografische Einschr\u00e4nkung), insbesondere im Rahmen der EU-Richtlinie \u00fcber Verbandsklagen (Richtlinie (EU) 2020\/1828). Der Verband kann sich auch f\u00fcr den Schutz der<br>Rechte von Verbrauchern durch Abtretung von Forderungen an sie, soweit dies gesetzlich zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verband \u00fcbt seine T\u00e4tigkeit auch dadurch aus, dass er die Verbraucher in Bezug auf Aspekte der Diskriminierung ber\u00e4t, die nach EU-Recht rechtswidrig sind (insbesondere Richtlinien 76\/207\/EWG, 97\/80\/EG, 2000\/43\/EG, 2000\/78\/EG, 2002\/73\/EG, 2004\/113\/EG und Artikel 18 bis 21 AEUV), die Interessen der betroffenen Personen und Gruppen vertritt und gerichtliche und au\u00dfergerichtliche Ma\u00dfnahmen zum Schutz der Rechte der Verbraucher und Nutzer ergreift. 02\/73\/EG, 2004\/113\/EG und Art. 18 bis 21 AEUV) und trifft und\/oder koordiniert geeignete Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Diskriminierungen. Dies umfasst insbesondere alle Aspekte der Diskriminierung aufgrund gemeinschaftsrechtlich verbotener Merkmale im Zusammenhang mit Massengesch\u00e4ften des t\u00e4glichen Lebens, beim Zugang zu (kostenpflichtigen) Bildungsangeboten und auf dem Wohnungsmarkt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Zweck wird ferner verwirklicht durch die Beratung und die Aus\u00fcbung (einschlie\u00dflich Vertretung) von Anspr\u00fcchen und Rechten nach der DSGVO (Verordnung (EU) 2016\/679), insbesondere auch nach Art. 80 GDPR.<\/p>\n\n\n\n<p>In \u00dcbereinstimmung mit den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts informiert der Verband auch \u00fcber die Rechte der Verbraucher, indem er Informationen und Daten \u00fcber die von ihm gef\u00fchrten Verfahren (und deren Ergebnisse) ver\u00f6ffentlicht, da dies die Geltendmachung und Durchsetzung individueller Anspr\u00fcche (Follow-up) erleichtert. Dabei kann er insbesondere unter Ber\u00fccksichtigung der sprachlichen, kulturellen und ethnischen Vielfalt in der Europ\u00e4ischen Union Hilfestellung leisten (siehe Richtlinie (EU) 2019\/2161).<\/p>\n\n\n\n<p>Die gesetzliche Aufgabe kann auch die Abstimmung mit den Wettbewerbsbeh\u00f6rden und der Europ\u00e4ischen Kommission sowie die Geltendmachung von Anspr\u00fcchen nach \u00a7\u00a7 33, 34a GWB und die Beteiligung an Verfahren nach \u00a7 34 GWB umfassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein ist eine gemeinn\u00fctzige Organisation und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke oder die Erzielung von Gewinnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins in ihrer Eigenschaft als Mitglieder. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>II. BEZIEHUNGEN ZUR EUROP\u00c4ISCHEN UNION<br>Die Vereinigung sch\u00e4tzt die Errungenschaften der europ\u00e4ischen Einigung, einschlie\u00dflich des Binnenmarktes, und setzt sich f\u00fcr diese sowie f\u00fcr die Schaffung eines gemeinsamen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein. Er engagiert sich insbesondere f\u00fcr die Unterst\u00fctzung der Verbraucher in F\u00e4llen mit innergemeinschaftlicher Dimension. Der Verein wird die Verbraucherschutzarbeit der europ\u00e4ischen Institutionen, insbesondere der Europ\u00e4ischen Kommission, nach besten Kr\u00e4ften unterst\u00fctzen. Die modernen Kommunikationsmittel (Internet, E-Mail usw.) und der sprachliche und kulturelle Pluralismus in Europa sind f\u00fcr die Arbeit des Vereins von besonderer Bedeutung.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 3 MITGLIEDSCHAFT, AUSSCHLUSS, BEITR\u00c4GE<br>Mitglied kann jede juristische oder nat\u00fcrliche Person werden, die vollj\u00e4hrig ist. \u00dcber die Aufnahme, die formlos beantragt werden kann, entscheidet der Vorstand. Wird ein Aufnahmeantrag abgelehnt, kann der Antragsteller Einspruch erheben. Der Vorstand legt diesen Einspruch der Mitgliederversammlung vor; diese entscheidet dann \u00fcber die Aufnahme.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Mitgliedsbeitrag f\u00fcr Mitglieder, die dem Verein nach dem 1. Januar 2023 beitreten, betr\u00e4gt mindestens 0,01 Euro (1 Eurocent) pro Jahr; f\u00fcr Mitglieder, die dem Verein vor diesem Datum beigetreten sind, ist die Mitgliedschaft weiterhin kostenlos. Es steht jedoch jedem Mitglied frei, den Verein finanziell zu unterst\u00fctzen. Die Mitgliedschaft endet mit dem Austritt einer Person oder dem Tod. Die Austrittserkl\u00e4rung bedarf keiner Form.<\/p>\n\n\n\n<p>Mitglieder k\u00f6nnen durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn ihr Verhalten mit den Zielen des Vereins unvereinbar ist. Der Ausschluss bedarf der Mehrheit der anwesenden Mitglieder, wobei das Mitglied, \u00fcber dessen Ausschluss abgestimmt wird, kein Stimmrecht hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand kann - insbesondere aus Gr\u00fcnden der Verfahrens\u00f6konomie und des Reputationsinteresses - nach billigem Ermessen von der Erhebung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge absehen. \u00dcbersteigt die Summe der Beitr\u00e4ge, auf deren Einzug verzichtet wurde, in einem Kalenderjahr 10% der gesamten Mitgliedsbeitr\u00e4ge, so hat der Vorstand in der Mitgliederversammlung hierauf hinzuweisen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 4 ORGANISATIONSEINHEITEN<br>I. DIE HAUPTVERSAMMLUNG<br>Die Mitgliederversammlung sollte mindestens einmal im Kalenderjahr stattfinden. Sie kann auf schriftlichen Antrag von 1\/3 der Mitglieder oder durch den Vorstand einberufen werden. Die Einladungsfrist betr\u00e4gt eine Woche. Eine Tagesordnung braucht der Einladung nicht beigef\u00fcgt zu werden. Liegen Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderung vor, so ist darauf hinzuweisen, ohne dass die einzelnen Antr\u00e4ge genannt werden m\u00fcssen. Die Einladung bedarf mindestens der Textform.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Generalversammlung kann auch an einem anderen Ort als dem Sitz der Vereinigung abgehalten werden. Der Ort wird vom Vorstand nach billigem Ermessen festgelegt. Muss die Mitgliederversammlung jedoch auf Antrag eines Teils der Mitglieder stattfinden, so muss sie am Sitz des Vereins abgehalten werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber den Verlauf der Hauptversammlung und die gefassten Beschl\u00fcsse ist ein Protokoll zu f\u00fchren, das vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>II. VORSTAND UND GESCH\u00c4FTSF\u00dcHRUNG<br>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt einen Vorstand, der aus h\u00f6chstens drei Personen besteht (\u00fcber die konkrete Anzahl der Vorstandsmitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung, in der der Vorstand gew\u00e4hlt wird), der den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich allein vertritt und dessen Gesch\u00e4fte f\u00fchrt. Ihm obliegt die Beurkundung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung. Seine Amtszeit betr\u00e4gt f\u00fcnf Jahre, sofern die Mitgliederversammlung nicht vorher einen neuen Vorsitzenden w\u00e4hlt. Der Vorstand sollte einen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bestellen, der den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich vertritt,<br>insbesondere im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten und in allt\u00e4glichen Verwaltungsangelegenheiten.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand schlie\u00dft mit dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, der im Namen des Vereins handelt, einen Arbeitsvertrag ab.<\/p>\n\n\n\n<p>Ist der Vorstand durch Tod oder Krankheit voraussichtlich l\u00e4nger als vier Wochen an der F\u00fchrung der Vereinsgesch\u00e4fte gehindert, so ist der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer verpflichtet, unverz\u00fcglich, in der Regel aber innerhalb von acht Wochen, eine Mitgliederversammlung zur Neuwahl des Vorstandes einzuberufen.<\/p>\n\n\n\n<p>Sowohl der Vorstand als auch der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer sind hinsichtlich der Vertretung des anderen Organs oder des Vereins von den Beschr\u00e4nkungen des \u00a7 181 BGB befreit, jedoch mit folgender Einschr\u00e4nkung: Bei Abschluss, Verl\u00e4ngerung oder Beendigung des Anstellungs- oder Dienstvertrages des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers, einschlie\u00dflich aller Rechtshandlungen, die mit dem Inhalt und\/oder der Ausgestaltung des Anstellungs- oder Dienstverh\u00e4ltnisses des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers zusammenh\u00e4ngen, unterliegt der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer den Beschr\u00e4nkungen des \u00a7 181 BGB. Bei K\u00fcndigung des Anstellungs- oder Dienstvertrages des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers, einschlie\u00dflich aller Rechtshandlungen, die mit dem Inhalt und\/oder der Ausgestaltung des Anstellungs- oder Dienstverh\u00e4ltnisses des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers in Zusammenhang stehen, unterliegt der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer den Beschr\u00e4nkungen des \u00a7 181 BGB.<\/p>\n\n\n\n<p>Den Organen steht es frei, zur Beschreibung ihres Amtes die weibliche Form zu verwenden.<\/p>\n\n\n\n<p>III. BEIR\u00c4TE<br>Der Verwaltungsrat setzt im Einvernehmen mit der Gesch\u00e4ftsleitung beratende Gremien ein. Die Mitgliederversammlung ist \u00fcber die Bildung und Zusammensetzung dieser Gremien zu informieren. Der Verwaltungsrat ber\u00fccksichtigt die W\u00fcnsche der Generalversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 5 ABSTIMMUNGEN, WAHLEN UND SATZUNGS\u00c4NDERUNGEN<br>Abstimmungen und Wahlen werden durch ein Wahlgesetz geregelt.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen ist eine Zweidrittelmehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 6 AUFL\u00d6SUNG UND KLAUSEL<br>Die Aufl\u00f6sung des Vereins bedarf einer Mehrheit von 3\/4 der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen bei Anwesenheit von mindestens 3\/4 der Mitglieder des Vereins. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an die Gesellschaft zur wissenschaftlichen Erforschung der Parawissenschaften e. V. (AG Darmstadt VR 2028), die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 7 F\u00d6RDERNDE MITGLIEDSCHAFT<br>Neben der ordentlichen Mitgliedschaft gibt es die M\u00f6glichkeit der F\u00f6rdermitgliedschaft. F\u00f6rdermitglieder sind nicht stimmberechtigt und sind keine Mitglieder im Sinne des \u00a7 32 BGB. Sie zahlen einen j\u00e4hrlichen F\u00f6rderbeitrag, der in einer Beitragsordnung festgelegt ist, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. \u00dcber die Aufnahme eines F\u00f6rdermitglieds entscheidet der Vorstand, der diese Aufgabe delegieren kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Ist eine Person sowohl Mitglied als auch F\u00f6rdermitglied, so bleiben die Rechte dieser Person als Mitglied (\u00a7 32 BGB) von der F\u00f6rdermitgliedschaft unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Antrag auf Mitgliedschaft nach dem 1. Februar 2011 (fr\u00fchestens jedoch nach der Eintragung der Beitragssatzung durch das Registergericht) gilt als Antrag auf F\u00f6rdermitgliedschaft, sofern sich aus den Umst\u00e4nden nichts anderes ergibt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die F\u00f6rdermitgliedschaft kann jederzeit mit einer K\u00fcndigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende gek\u00fcndigt werden. Geleistete Beitr\u00e4ge f\u00fcr F\u00f6rdermitgliedschaften werden nicht zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Geltendmachung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen obliegt dem Vorstand nach billigem Ermessen. Bei Beitragsr\u00fcckst\u00e4nden ruht der Anspruch der F\u00f6rdermitglieder auf Leistungen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide\"\/>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-right\">Zuletzt ge\u00e4ndert durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 18.07.2023.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 NAME AND HEADQUARTERSThe association bears the name \u201cEuroConsum\u201d; after registration withthe addition e. V. The headquarters of the association is Kassel (Hessen, Germany). The association year begins on July 1 and ends on June 30 of the following year. It is to be entered in the register of associations. \u00a7 2 PURPOSE AND [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":906,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-918","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/whizzbang.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/918","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/whizzbang.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/whizzbang.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/whizzbang.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/whizzbang.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=918"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/whizzbang.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/918\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":965,"href":"https:\/\/whizzbang.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/918\/revisions\/965"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/whizzbang.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/906"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/whizzbang.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=918"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}