Compliance
Autonomie
Die nachfolgende Erklärung über die Autonomie und Unabhängigkeit wurde auf der Satzungsversammlung vom 01.03.2024 einstimmig angenommen.
Die Verbände des WhizzBang!-Kollektives, stehen (Verbrauchende ausgenommen) nicht unter dem Einfluss von Personen, die ein wirtschaftliches Interesse an der Erhebung einer Verbandsklage haben.
Um eine Beeinflussung durch Personen (insbesondere Unternehmer) auszuschließen, die ein wirtschaftliches Interesse an der Erhebung einer Verbandsklage haben, sowie um Interessenkonflikte zwischen den WhizzBang!-Verbänden, ihren Finanzierern und den Verbraucherinteressen, zu verhindern, gilt bei den Verbänden folgendes:
- Kein Mitglied eines Leitungsorgans eines Verbandes arbeitet als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt oder für eine Rechtsanwaltskanzlei, die vom Verband mandatiert wird.
- Zwischen Mitgliedern eines Leitungsorgans und einer Person, die vom Verband mit der Führung von Verfahren beauftragt wird (einschließlich solcher Personen, die für eine beauftragte Kanzlei arbeiten) besteht keine persönliche oder familiäre Nähebeziehung.
- Verfahren im Kollektivinteresse werden grundsätzlich aus eigenen Mitteln geführt. In seltenen Fällen gibt es eine Drittfinanzierung. Über die Finanzquelle geben die Verbände sowohl im Verfahren vor Behörden bzw. Gerichten als auch im Rahmen der obligatorischen Veröffentlichungen für die Verfahrensführung Auskunft.
- Wird ein Abhilfeverfahren (Art. 9 EU-Verbandsklagenrichtlinie) aus Mitteln Dritter finanziert, prüft der Verband in einem gesonderten und dokumentierten Verfahren, ob der Finanzierer (oder eine weitere Person, von der der Finanzierer abhängig ist) im Wettbewerb zur anspruchsgegnerischen Partei steht. Verbleiben nach Abschluss dieses Verfahren Zweifel, wird der Verband die Finanzierung ablehnen.
- Jede Form von Kick-Back-Zahlungen sind untersagt.
- Ferner hat sich das Netzwerk folgende, weitere Regeln für die seine Arbeit gegeben:
- Die Verbände bemühen uns um eine gewaltfreie Kommunikation und eine hierarchiearme Struktur innerhalb unseres Netzwerks.
- Mitglieder von Leitungsorganen streben eine konsensuale Führung der Geschäfte mit denjenigen Personen an, die die Arbeit leisten (Mitarbeitenden) und zu deren Schutz sie geleistet wird (Stakeholder).
- Wir respektieren ein moralisch begründetes Veto.
Verbände des WhizzBang Kollektivs
Verbände des WhizzBang Kollektivs sind:
- WhizzBang AISBL
- EuroConsum e.V.
- WhizzBang e.V.
Diese Erklärung dient zugleich der Erfüllung der in Artikel 4 der Richtlinie (EU) 2020/1828 aufgeführten Pflichten.
WhizzBang